Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der MR Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke Kellermann Systems, Düsseldorfer Straße 26, 51379 Leverkusen (Auftragnehmer), und ihren Auftraggebern über räumliche Datenerfassung, digitale Aufbereitung, Dokumentation und Bereitstellung von Projektergebnissen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Eine Website-Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder mit vereinbartem Leistungsbeginn zustande. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die darin beschriebenen Objekte, Aufnahmearten, Termine, Ergebnisse, Formate und Bereitstellungsleistungen.
Kellermann Systems erfasst und dokumentiert sichtbare räumliche Zustände, bereitet Daten technisch auf und erstellt, sofern vereinbart, 3D-Modelle, Punktwolken, Orthofotos, Gelände- oder Volumengrundlagen, visuelle Zustandsdokumentationen, Baufortschrittsverläufe und Solar-Belegungsentwürfe. Modellbasierte Verschattungs- oder Ertragsszenarien sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich beschrieben sind.
Bauleitung, Abnahme, Vermessungsleistungen mit amtlichem Nachweis, Kataster- oder Grenzvermessung, statische Beurteilung, Schadensgutachten, Thermografie, Elektroplanung, Genehmigungsplanung, ausführungsreife Solarplanung, Mengenabrechnung oder andere fachliche Bewertungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und unter Benennung der fachlich verantwortlichen Leistung vereinbart wurden.
§ 3 Durchführung, Wetter und Termine
Aufnahme- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Luft- und Außenaufnahmen hängen insbesondere von Wetter, Sicht, sicherem Zugang, örtlichen Gegebenheiten und öffentlich-rechtlichen Vorgaben ab. Ist eine sichere oder zulässige Durchführung nicht möglich, dürfen Termine in Abstimmung verschoben werden. Bereits erbrachte, objektiv nutzbare Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Objektinformationen, Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben bereit. Er gewährleistet, dass er die erforderlichen Rechte am Aufnahmeort besitzt oder die Zustimmung des Berechtigten eingeholt hat, und informiert uns über besondere Gefahren, Betriebsregeln und sensible Bereiche.
Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben, nicht gewährtem Zugang oder nachträglicher Änderungen können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
§ 5 Preise und Zahlung
Preise, Nebenkosten und Zahlungsplan ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 6 Prüfung und Mängel
Der Auftraggeber prüft die bereitgestellten Ergebnisse zeitnah auf Übereinstimmung mit dem vereinbarten Leistungsumfang und teilt erkennbare Abweichungen in Textform mit. Bei berechtigten Mängeln leisten wir innerhalb angemessener Frist nach. Eine bestimmte Genauigkeit, Vollständigkeit, Eignung für Fachplanung oder ein bestimmtes Dateiformat ist nur geschuldet, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Flächen-, Höhen-, Abstands- und Volumenwerte hängen insbesondere von Aufnahmemethode, Referenzierung, Sichtbarkeit, Gelände- und Wetterbedingungen sowie dem vereinbarten Prüfrahmen ab. Eine Eignung für Abrechnung, Beweisführung oder amtliche Zwecke besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Solarerträge werden als modellbasierte Szenarien anhand dokumentierter Annahmen berechnet. Sie sind keine genaue Vorhersage oder Ertragsgarantie.
§ 7 Wiederkehrende Leistungen
Rhythmus, Laufzeit, Umfang und Kündigung wiederkehrender Erfassungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Jeder neue Projektstand dokumentiert die zum Aufnahmezeitpunkt erfassbare Situation. Änderungen zwischen Aufnahmezeitpunkten werden nicht kontinuierlich überwacht.
§ 8 Privater Projektraum und Datenübergabe
Soweit vereinbart, stellen wir Ergebnisse in einem privaten browserbasierten Projektraum bereit. Der Zugang ist vertraulich zu behandeln und darf nur an berechtigte Projektbeteiligte weitergegeben werden. Bestimmte Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten oder eine dauerhafte Archivierung schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Der Auftraggeber lädt übergebene Dateien innerhalb des vereinbarten Bereitstellungszeitraums herunter und sichert sie eigenverantwortlich. Fristen für Bereitstellung, Archivierung und Löschung werden im Angebot oder Projektabschluss mitgeteilt.
§ 9 Nutzungsrechte und Referenznutzung
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den individuell erstellten Ergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck. Rohdaten, interne Verfahren, Software, Viewer-Komponenten und wiederverwendbare technische Bestandteile verbleiben bei uns, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Veröffentlichung des Projekts als Referenz, einschließlich Name, Standort, Bild- oder Modelldaten, erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Projektinformationen entsprechend ihrem Schutzbedarf. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien bei Bedarf vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir dürfen geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleiben für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Entscheidungen, Berechnungen oder Planungen, die der Auftraggeber oder Dritte auf Basis der Ergebnisse treffen, haften wir nur, soweit die dafür erforderliche fachliche Bewertung ausdrücklich zu unserem Leistungsumfang gehörte.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leverkusen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.